- Mir wurde gekündigt - was tun?
- Wann bekomme ich eine Abfindung?
- Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben - was tun?
- Die Kündigung wurde während einer längeren Abwesenheit zugestellt. Geht das?
- Ich soll den Erhalt einer Abmahnung/Kündigung quittieren. Muß ich?
- Mein Lohn steht schon seit Wochen aus. Worauf muß ich achten?
Mir wurde gekündigt - was tun?
Man muss sofort reagieren. Ob eine Kündigung berechtigt ist oder nicht, entscheidet nur das Arbeitsgericht. Dies wird nur aktiv, wenn man innerhalb von drei Wochen eine Klage gegen die Kündigung erhebt. Tut man dies nicht, wird die Kündigung so oder so wirksam und kann zu Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld führen.
Ein Anwalt sollte vorher die Erfolgsaussichten einer Klage führen. Wer übrigens nicht rechtsschutzversichert ist, bei dem kann in gewissen Fällen Prozesskostenhilfe gewährt werden. Auch danach sollte man den Anwalt fragen, denn über die Kosten muß man vorher sprechen.
Wann bekomme ich eine Abfindung?
Es gibt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Anders ist dies u.a. nur bei Sozialplänen. Wenn man aber bei Gericht gegen z.B. eine Kündigung klagt, dann kann das Verfahren auch so ausgehen, dass das Gericht nicht durch Urteil feststellt, ob die Kündigung richtig war oder nicht, sondern, dass beide Seiten sich auf einen sog. Vergleich einigen. In diesem Fall wird dann neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem gewissen Zeitpunkt meist auch eine Abfindung mit ausgehandelt, die der Arbeitgeber oft freiwillig zahlt, um dem Risiko eines Prozesses auszuweichen. Die Höhe wiederum ist frei aushandelbar. Oft wird ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt. Die Abfindung muß versteuert werden.
Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben - was tun?
Davon läßt man besser die Finger. Dies macht nur Sinn, wenn man direkt im Anschluss an das dann durch Aufhebungsvertrag beendete Arbeitsverhältnis einen neuen Job hat. Andernfalls führt ein Aufhebungsvertrag in den meisten Fällen zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeldanspruchs, zur Verhängung einer 12-wöchigen Sperrfrist, bei welcher man wiederum kein Arbeitslosengeld bekommt und z. T. auch noch zur Verrechnung einer Abfindung. Wenn man sich aber vor dem Arbeitsgericht auf ein Ausscheiden einigt, und eine Abfindung erhält, greift die Agentur für Arbeit darauf nicht zu.
Die Kündigung wurde während einer längeren Abwesenheit zugestellt. Geht das?
Ja, das geht. Das ist problematisch, wenn man nach einem längeren Urlaub zurückkommt, der Arbeitgeber zu Beginn des Urlaubs die Kündigung eingeworfen oder zugestellt hat, und die 3-Wochen-Frist verstrichen ist; ebenso bei Krankheit. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Arbeitgeber z.B. von einer schweren Krankheit oder einem mehr als 3-wöchigen Urlaub weiß. Es ist deshalb immer anzuraten, dass in diesen Fällen eine vertrauenswürdige Person sich um die Post kümmert, oder die Post zuverlässig nachgesandt wird.
Ich soll den Erhalt einer Abmahnung/Kündigung quittieren. Muß ich?
Ja, denn die Verweigerung der Annahme gilt als Zustellung. Man sollte aber lesen, was man unterzeichnet. Die Bestätigung des bloßen Erhaltes ist in Ordnung. Keinesfalls aber darf unterschrieben werden, dass man mit der Kündigung/Abmahnung einverstanden ist und z.B. keine Klage erhebt.
Mein Lohn steht schon seit Wochen aus. Worauf muß ich achten?
Möglichst bald zum Anwalt, der dann rechtzeitig Klage erheben kann. Es kann ja auch sein, dass eine Insolvenz des Arbeitgebers droht. Außerdem passiert es sehr oft, dass Arbeitgeber im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag auf eine sog. Ausschlussklausel verweisen, nach welcher Ansprüche allein durch Zeitablauf verfallen; z.B. 3 Monate nach Entstehen des Anspruchs. Auch hierauf muß geachtet und schnell reagiert werden.










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